58 % der befragten Bürger in der Börde und 74,3 % im Ort Lamstedt lehnen nach der Bürgerbefragung weitere Windparks ab

Seit 2003 gibt es eine Ausschlussplanung (Negativplanung) in der Samtgemeinde Lamstedt, die keine neuen Windparks und auch keine Erweiterung zulässt. Im Lamstedter Rathaus bestätigt, dass gerade beim Windpark Lamstedt/Mittelstenahe und Armstorf ein Konfliktpotenzial in Bezug auf die Vogelwelt bestehe.

Dieses hatte das Schwaneweder Unternehmen "BIOS" durch Erstellung eines Gutachten zum Thema Vogelbedrohung festgestellt.

In der Samtgemeinde Lamstedt besteht die beschlossene Negativplanung und die Höhenbegrenzung der Anlagen von 99,90 Meter. Das bedeutet es wurde durch die Politik ein weitere Bau von Windrädern untersagt. Auch die Bürgerbefragung hat ein eindeutiges Ergebnis gezeigt.

Die politischen Parteien lehnen weitere Windparks ab und halten sich an Ihr Versprechen mit der Negativplanung.

Hoffentlich wird nicht  nach der Kommunalwahl wieder alles vergessen!!!!

Die negative Einstellung der Lamstedter Bürger will auch der Landkreis akzeptieren und nicht wieder versuchen mit politischen Winkelzügen (siehe unten) die Gesetze und damit die Rechte der Bewohner von Lamstedt zu ignorieren. Versprochen wurde jedenfalls vom Landkreis nicht gegen den Bürgerwillen Windparks zu planen.

Hoffentlich  hält sich auch der Landkreis nach der Kommunalwahl an seine Zusagen!!!

FDP-Fraktionschef Dieter Lübke sprach sich vehement für die Beibehaltung der Negativplanung aus. Die Liberalen hatten sich einst aus dem Widerstand gegen die Windparkplanungen in der Börde gegründet und waren bei der Kommunalwahl auf Anhieb in den Gemeinde- und Samtgemeinderat gewählt worden.

Anmerkung:

2005 hatte der Landkreis den Windpark Lamstedt/Mittelstenahe genehmigt, obwohl der Behörde bekannt war, dass diese Genehmigung den Denkmalschutz von Gut Haneworth verletzt.  In den Genehmigungsakten wurde dieses Verhalten mit den Vermerken begründet, dass sich gegen diesen Verstoß keiner vor Gericht wehren kann. Die unteren Gerichte gaben dem Landkreis bisher auch recht…. bisher, denn durch Klagen bis zum Bundesverfassungs-gericht wurde diese Rechtsauffassung durch die Gerichte gekippt. Nun kann und wird der Eigentümer von Gut Haneworth sich jetzt gegen die Windparkgenehmigung zur Wehr setzen. Alle bisher mit diesem Fall betrauten Denkmalfachleute bestätigen einstimmig, dass der Windpark mit dem Denkmalschutz nicht vereinbar ist. Das bedeutet die Genehmigung verstößt gegen § 8 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes und §35 des BauGB und ist aufzuheben und die strittigen Windkraftanlagen sind abzubauen!!!

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